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Basisqualifikation zum*zur Alltagsunterstützer*in und Betreuungskraft nach § 45b SGB XI

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen in den Aufgabenbereichen der ambulanten Betreuungskräfte gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) des Landes NRW

Abschluss: Erwerb des Zertifikats durch Bestehen der Einsendeaufgaben und erfolgreiche Seminarteilnahme

Teilnahmevoraussetzungen:
positive Haltung gegenüber hilfsbedürftigen Menschen und Einfühlungsvermögen, ausreichende Deutschkenntnisse; technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang, Mikrofon, Kamera

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Seminarteilnahme

Lehrgangsinhalte:
Einführung und Kennenlernen des Arbeitsfeldes / Regeln der wertschätzenden Kommunikation, Alte Menschen verstehen, Basiswissen über Demenz / Validation, Beschäftigungsangebote für demenziell veränderte Menschen, Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder, Angemessenes Notfallwissen, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Rechtliche Rahmenbedingungen, Kommunikation und Gesprächsführung, Selbstreflexion / Selbstmanagement

- Lehrgangsmaterial:

12 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 26 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ein 3- stündiges und ein 4-stündiges Seminar vor Ort in Bonn oder als Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 7 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7399621

Die Lehrgangsdauer beträgt 5 Wochen.

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Alltagsbegleiter/in nach §45 SGB XI i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 285  Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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