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Ausbildung der Ausbilder (m/w/d)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88)

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Ausbildereignungsverordnung vom 21.01.2009

Teilnahmevoraussetzungen:
PC- und Internet-Anwenderkenntnisse, Kenntnisse in Textverarbeitung oder Tabellenprogrammen; technische Voraussetzungen: PC oder Laptop, Internet-Zugang, Lautsprecher, Webcam (dringend empfohlen), möglichst ein Headset

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Zur Zulassung zur Prüfung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Um jedoch als Ausbilder/-in im Betrieb tätig zu werden muss die fachliche und persönliche Eignung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 28 ff. nachgewiesen werden.

Lehrgangsinhalte:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschliessen

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module (Lehrbuch, Videos, Übungen etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 103 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module (Lehrbuch, Videos, Übungen etc.)

Begleitender Unterricht: sechs Online-Präsenzseminare (vier à 45 Minuten, zwei à 90 Minuten) sowie ein individuelles Online-Präsenzseminar zur Prüfungsvorbereitung von 30 Minuten

  • Nah-Unterricht: 8 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5128621

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungskosten in unterschiedlicher Höhe.

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 645 
3 Raten zu 215 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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