Inhalt
Das Seminar ist eine vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter/innen sowie Beauftragte für die biologische Sicherheit gentechnischer Anlagen.
Es zielt darauf ab, den Teilnehmer/innen Kenntnisse in Fragen der biologischen Sicherheit insbesondere die Lehrinhalte gemäß § 28 Abs. 5 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung zu vermitteln.
Inhalte:
- Allgemeine Einführung in Rechtsvorschriften
- Internationale Regelungen zur Anwendung der Gentechnik unter besonderer Berücksichtigung der EG-Richtlinien
- Das Gentechnikrecht (Das Gentechnikgesetz und seine Verordnungen)
- Seuchenrechtliche Vorschriften
- Arbeitsschutzregelungen
- Weitere Regelungen zum Gentechnikrecht
- Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
- Umwelterwägungen bei unbeabsichtigter oder gezielter Freisetzung
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien und Produktionsbereiche
- Bau und Ausrüstung der Einrichtungen
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Organisatorische Maßnahmen
- Sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln.