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Grundlagen des Datenschutzes sicher umsetzen

Inhalt

Das Seminar informiert in allen Aspekten über die neue Datenschutzgrundverordnung DG-GVO mit dem Schwerpunkt auf der praktischen UmsetzungI. Datenschutz - was ist das genau?

1. Grundrecht
2. Entstehung und Anwendungsbereich der DS-GVO
3. Die DS-GVO und ihre (untypischen) Öffnungsklauseln
4. Wesentliche Definitionen und Begriffsbestimmungen
5. Grundsätze der Datenverarbeitung
6. Pflichten und Verantwortung derLeitungsebene
7. Unterschied zur Informationssicherheit II. (Rechtmäßige) Datenverarbeitung
1. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
2. Vertrag
3. Arbeitsverhältnis
4. Gesetzliche Verpflichtung
5. Berechtigtes Interesse
6. Einwilligung
7. Besondere Datenkategorien
8. Weitere denkbare Ermächtigungsgrundlagen III. Datenschutzrechtliche Pflichten
1. Datenschutzinformationen nach Art. 13 DS-GVO
2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
3. Datenschutz-Folgenabschätzung
4. Rechenschaftspflicht
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
6. Richtige Auswahl von Auftragsverarbeitern und Vertragsinhalt
7. Benennung eines Datenschutzbeauftragten IV. Besondere Situationen mit Handlungsbedarf
1. Datenschutzverletzungen
2. Betroffenenrechte
3. Pflichten der Mitarbeiter
4. Typische Schwachstellen am Arbeitsplatz

Ansprechpartner: Angela Rosenberg
Telefon: +49.261.3047183
Fax: +49.261.3047123
Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
05.06.25 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Do.
455  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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