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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

Inhalt



  • Physikalische Grundlagen


  • Strahlenschutzrecht


  • Strahlenschutz-Messtechnik


  • Natürliche und zivilisationsbedingte Strahlenbelastung des Menschen


  • Strahlenbiologie


  • Praktische Auswirkungen der neuen Verordnungen


  • Praktischer Strahlenschutz


  • Abfallbeseitigung und Überwachung der Radioaktivität von Luft und Wasser


  • Radionuklidlaboratorien, Kontamination und Dekontamination


  • Risikobetrachtung


 
Bitte beachten Sie, dass sich der Kurs an berufserfahrene Per­sonen richtet:
 
Naturwissenschaftler, Ingenieure, Techniker:

  • für radioaktive Stoffe und Quellen ionisierender Strahlung (inkl. Fachkunde nach §§ 25, 26 StrlSchG)
  • für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler
  • Röntgeneinrichtungen (Qualitätssicherung nach §§128, 130 StrlSchG)
  • für alle Bereiche der StrlSchV

 
Ärzte

  • Röntgeneinrichtungen
  • Nuklearmedizin und Beschleuniger
  • alle Bereiche der StrlSchV

 
Medizinisches Assistenz-Personal
 
Medizinphysik - Experten

Wichtig: Wir benötigen die Information, zu welcher Kursgruppe Sie gehören. Bitte tragen Sie diese in das Bemerkungsfeld ein.

Bitte denken Sie zudem daran, in den Anmeldedaten neben Ihrem Geburtsdatum auch Ihren Geburtsort anzugeben, damit Sie am Seminartag Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten können.

Sonstiges Merkmal
Wissenschaftliche Weiterbildung
Auffrischung (Lernzielniveau) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
12.06.24 14:00 - 17:00 Uhr Nachmittags
Mi.
150  Fritz-Straßmann-Weg 2
55128 Mainz

max. 12 Teilnehmer

min. 6 Teilnemhmer
Dauer: 1 Tage

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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