Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 23.045 Weiterbildungskursen von 669 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Über die Notwendigkeit eines Testamentes

Inhalt

Mit diesem Vortrag möchte Rechtsanwältin Dana Freber auf die Probleme aufmerksam machen, die nach dem Erbfall entstehen können, wenn der Erblasser kein Testament verfasst hatte. Fehlt es an einer testamentarischen Anordnung des Erblassers, so greift die gesetzliche Erbfolge. Diese vom Gesetz vorgesehene Erbfolge entspricht jedoch oft nicht dem Willen des Erblassers oder der Erblasserin und führt nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den hinterbliebenen Erben, die als Erbengemeinschaft gemeinsam über den Nachlass des/der Verstorbenen zu entscheiden haben. Es kursieren zudem viele Fehlvorstellungen darüber, wer gesetzlicher Erbe ist. Der Schreck sitzt oft tief, wenn plötzlich entweder die minderjährigen Kinder Miterben sind und der Ehegatte / die Ehegattin beim Verkauf von Grundbesitz plötzlich von einer Genehmigung des Familiengerichts abhängig ist oder wenn bei kinderlosen Ehegatten plötzlich die Schwiegereltern Miteigentümer des Familienheimes geworden sind. Noch schwieriger wird es, wenn in den Nachlass ein Unternehmen fällt. Unstimmigkeiten zwischen den Erben können das Unternehmen schnell in seiner Existenz gefährden. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen können das Unternehmen zudem vor große Liquiditätsprobleme stellen

1 Termin(e)

Samstag, 09:00 Uhr

Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
20.04.24 09:00 - 10:30 Uhr WE Wochenende
Sa.
12  Karmeliterplatz 1
55116 Mainz
Deutschland

Dieser Kurs ist barrierefrei

Termine:
20.04.2024 von 09:00 bis 10:30 Uhr

Dozent: Frau Dana Freber
Weitere Informationen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren