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Workshop "mündliche Prüfung" - Kaufleute für Büromanagement - Erstellung eines Reports

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Angehende Kaufleute für Büromanagement haben beim fallbezogenen Fachgespräch die Möglichkeit zwischen zwei Varianten zu entscheiden:

1. Report-Variante: Grundlage für das Fachgespräch ist ein max. dreiseitiger Report pro Wahlqualifikation, die der Prüfling über durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt.

2. "klassische" Variante: Grundlage für das Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss gestellten praxisbezogenen Aufgaben.- Erstellung des Reports

  • Präsentation des Reports
  • Fachgespräch
    Voraussetzung: Sie haben sich bei der mündlichen Prüfung für die Erstellung eines Reports entschieden.

    Ansprechpartner: Olivia Kingaby
    Telefon: +49.261.3047130
    Fax: +49.261.3047123
    Email: kingaby@ihk-akademie-koblenz.de

    IHK-Abschlussprüfung
Abschluss
Kaufmann/-frau - Büromanagement (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.14) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
03.02.22 - 19.05.22 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Do.
210  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 12 Teilnehmer

Dauer: mehr als 3 Monate bis 6 Monate

Mindestteilnehmer: 6

12.01.23 - 09.05.23 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Di. und Do.
230  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: mehr als 3 Monate bis 6 Monate

Mindestteilnehmer: 6

11.01.24 - 28.05.24 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Di. und Do.
s.o.
250  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: mehr als 3 Monate bis 6 Monate

Mindestteilnehmer: 4

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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