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Erfolgreich im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Inhalt

Praktiker aus Unternehmen frischen mit diesem Seminar systematisch ihr Wissen in allen wichtigen Zollbereichen auf und informieren sich gleichzeitig über alle Neuerungen und Änderungen bei der Abwicklung von Ex- und Importen.Grundlagen des internationalen Warenhandels

  • Einführung in das Zollwesen
  • Zollunion und Freihandelszone
  • Verbringen und Gestellen von Waren
  • Zollrechtliche Bestimmung gestellter Waren
  • Der Zolltarif

Der Warenverkehr innerhalb der EU

  • Innergemeinschaftliche Lieferung (Export in ein EU-Land)
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb (Import aus einem EU-Land)
  • Intrahandelsstatistik (Intrastat)

Warenaustausch mit einem Drittland

  • Die Einfuhranmeldung
  • Abgabenberechnung für den Import
  • Die Ausfuhr
  • Die vorübergehende Verwendung
  • Das Carnet A. T. A.

Warenursprung und Präfenrezen

  • Warenursprungsrecht
  • Präferenzrecht
  • Der grenzüberschreitende Versand
  • Die Incoterms
  • Der CMR Frachtbrief
  • Versandverfahren T1 / T2
  • Das Carnet TIR Verfahren
  • Verpackungsvorschriften

    Ansprechpartner: Angela Rosenberg
    Telefon: +49.261.3047183
    Fax: +49.261.3047123
    Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
06.05.25 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
455  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 15 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

06.10.25 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mo.
455  s.o.

max. 15 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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