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Immobilien: "Mysterium" Nebenkostenabrechnung (Weiterbildung nach § 34 c GewO)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Vereinbarung:
Art der Umlage, Abrechnung, Unterschiede Wohn- und Gewerberaummietrecht

Die Abrechnung:
Formerfordernisse, Inhalt, Frist, Heilung von Abrechnungsfehlern

Die Spezialprobleme:
Änderungen des Umlageschlüssels, Flächenänderungen der Abrechnungseinheit, Mieterwechsel, aperiodische Kosten, Wirtschaftlichkeitsgebot

Die gerichtliche Durchsetzung des Saldos:
Fristen, VerfahrensartKaum einer kennt sie nicht: Die Probleme mit und rund um die Nebenkostenabrechnung im Mietverhältnis. Auch wenn es oft nur um kleinere Beträge geht, lässt sich über die Zulässigkeit und die Art und Weise der Umlage lange streiten.

Das "Mysterium" Nebenkostenabrechnung versucht das Tagesseminar zu enträtseln. Systematisch führt es in das Nebenkostenrecht ein, erklärt die Fallstricke, gibt nützliche Tipps und Tricks. Außerdem werden die Teilnehmer über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema informiert.
Grundkenntnisse im Mietrecht sind vorteilhaft, aber nicht Voraussetzung. Die Teilnehmer erhalten instruktive Arbeitsunterlagen.

Für Fragen zur und Diskussion über die Rechtslage ist ausreichend Zeit vorgesehen.

Voraussetzung: Grundkenntnisse im Mietrecht sind vorteilhaft, aber nicht Voraussetzung

Ansprechpartner: Sarah Feilen
Telefon: +49.651.9777759
Fax: +49.651.9777705
Email: feilen@trier.ihk.de

Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
04.02.22 08:45 - 17:00 Uhr Ganztägig
Fr.
220  Herzogenbuscher Str. 12
54292 Trier

max. 10 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 5

31.03.23 08:45 - 17:00 Uhr Ganztägig
Fr.
s.o.
220  s.o.

max. 10 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 7

15.12.23 08:45 - 17:00 Uhr Ganztägig
Fr.
s.o.
220  s.o.

max. 10 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 7

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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