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Gepr. Bankfachwirt/-in

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Mit dem Studiengang Gepr. Bankfachwirt/-in qualifizieren Sie sich für Tätigkeiten auf der mittleren kaufmännischen Führungsebene in Banken und Kreditinstituten. Mit den vermittelten Kenntnissen sind Sie in der Lage, verantwortungsvollere Aufgaben zu übernehmen und kontinuierlich an einer Verbesserung der Arbeit und der Arbeitsbedingungen mitzuwirken.
Die Fortbildung bildet zugleich die Grundlage für weitergehende Qualifizierungen oder Spezialisierungen wie die Weiterbildung zum/zur Bankbetriebswirt/in.

Inhalte der Weiterbildung:
• Arbeitsmethodik
• Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
• Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
• Recht
• Privatkundengeschäft
• Immobiliengeschäft
• Firmenkundengeschäft

Zugangsvoraussetzungen
• Abschluss als Bankkaufmann/frau
• mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Kreditwirtschaft
oder
• mindestens sechs Jahre einschlägige Tätigkeit in der Kreditwirtschaft

Die Entscheidung über die Zulassung trifft die IHK für die Pfalz. Nachweise über die Zugangsvoraussetzungen müssen spätestens zu Prüfungsbeginn bei der IHK vorliegen.

Unterrichtszeiten
Unterricht ist jeweils samstags von 08:00 Uhr bis 12:45 Uhr sowie an einzelnen Terminen mittwochs von 18:00 Uhr bis 20:45 Uhr.
In den rheinland-pfälzischen Schulferien findet kein Unterricht statt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https:/­/­www.­bfw.­de/­kaiserslautern/­

Abschluss
Fachwirt/in - Bank (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
12.03.22 - 30.09.24 08:00 - 12:45 Uhr WE Wochenende
Sa.
3545  Straßburger Allee 10
67657 Kaiserslautern

max. 20 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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