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Erstellung des betrieblichen und individuellen Ausbildungsplans

Inhalt

Eine wichtige Vorgabe des Berufsbildungsgesetzes sowie der jeweiligen Ausbildungsordnung ist der Nachweis einer sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung. Dies wird im betrieblichen Ausbildungsplan realisiert, der vom Ausbilder zu erstellen ist. Zu berücksichtigen sind betriebliche Gegebenheiten und Fragestellungen wie, kann ich alle Inhalte im Unternehmen abdecken, welche Abteilungen bzw. Personen sind zu involvieren? Probezeit, Urlaub, Berufsschule z.B. Blockmodell. Aber auch weitere individuelle Punkte sind zu berücksichtigen, wie z.B. eine gehobene schulische Vorbildung eines Auszubildenden.
Der betriebliche Ausbildungsplan ist zwingend zur Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses bei der zuständigen Stelle erforderlich. In diesem Modul erarbeiten wir eine Vorgehensweise, mit der Sie die jeweiligen Pläne ganz einfach erstellen können, unter Berücksichtigung Ihrer ganz speziellen Unternehmensgegebenheiten.- Vom Ausbildungsrahmenplan zum betrieblichen und individuellen Ausbildungsplan

  • Nachweis der sachlichen und zeitlichen Gliederung als Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages
  • Ergänzung um unternehmensspezifische Inhalte
  • Ausbildung im Verbund oder im Ausland
  • Anpassung bei Verkürzung der Ausbildungsdauer / Vorverlegen der Abschlussprüfung

    Ansprechpartner: Olivia Kingaby
    Telefon: +49.261.3047130
    Fax: +49.261.3047123
    Email: kingaby@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung
Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
08.11.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Fr.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 14 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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