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Wiederholungsenergieaudit gemäß BAFA-Anforderungen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Anwendungsbereiche für Energieaudits gemäß DIN EN 16247:

   * Gesetzliche Rahmenbedingungen
   * Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
   * Merkblätter der BAFA zur Durchführung von
     Energieaudits gemäß Energiedienst-leistungsgesetz (EDL-G)
   * Weitere Anwendungsbereiche für Energieberatung in Form eines
     Energieaudit gemäß den EN 16 247

Der Bericht gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und DIN EN 16 247:

   * Leitfaden der BAFA zur Erstellung von Energieauditberichten
   * Durchführung von Energieaudits anhand von Praxisbeispielen
   * Die Wirtschaftlichkeitsanalyse
   * Das Stichprobenverfahren der BAFA

Praxisbeispiel und Bericht einer Energieberatung in Form eines Energieaudits DIN EN 16247 gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G):

   * Zusammenfassung
   * Hintergrundinformationen
   * Der Ist-Zustand
   * Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
   * Erfahrungen aus der Praxis bei der Durchführung und mit Stichproben durch die BAFA

Mit zahlreichen ausgeführten Beispielen aus der Beratungspraxis des Seminarleiters. Der Referent wickelt selbst im Tagesgeschäft Audits ab. Das Thema wird anhand der gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen der BAFA und auch exemplarisch an Praxisbeispielen behandelt.

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Anmeldung und weitere Informationen gerne über den Link zu unserer Homepage im Feld "Bemerkungen"!

Unterrichtsart
E-Learning
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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