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Gefährdungsbeurteilungen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Seit 2007 bestimmt das Arbeitsschutzgesetz, dass
die Unternehmen ihre Arbeitsplätze und -bedingungen
individuell auf vorhandene Unfall- und Gesundheitsgefährdungen
untersuchen und die vorhandenen
Risiken mit Hilfe geeigneter Werkzeuge realistisch beurteilung müssen¦ Rechtliche Grundlagen
¦ Zusammentreffen von Mensch und Gefahr
¦ Generelle Vorgehensweise beim Erstellen
einer Gefährdungsbeurteilung
¦ Erfassung möglicher Gefährdungen
¦ Risikobeurteilung der erfassten Gefährdung
¦ Auswahl der Maßnahmen zur
Risikominimierung
¦ Praxisteil - Erstellung einer
Gefährdungsbeurteilung
Voraussetzung: Keine

Ansprechpartner: Yvonne Busch
Telefon: +49.2631.917712
Fax: +49.2631.917749
Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Art: Allgemeinbildung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 5 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
01.12.21 09:00 - 16:45 Uhr Ganztägig
Mi.
380 
Umsatzsteuerfrei inkl. Unterlagen und Verpflegung
Andernacher Straße 17
56564 Neuwied

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

11.05.22 09:00 - 16:45 Uhr Ganztägig
Mi.
s.o.
390 
Umsatzsteuerfrei inkl. Unterlagen und Verpflegung
s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

08.12.22 09:00 - 16:45 Uhr Ganztägig
Do.
390 
Umsatzsteuerfrei inkl. Unterlagen und Verpflegung
s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

19.12.23 09:00 - 16:45 Uhr Ganztägig
Di.
400 
Umsatzsteuerfrei inkl. Unterlagen und Verpflegung
s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

01.10.24 09:00 - 16:45 Uhr Ganztägig
Di.
s.o.
450 
Umsatzsteuerfrei inkl. Unterlagen und Verpflegung
s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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