Seit 2007 bestimmt das Arbeitsschutzgesetz, dass die Unternehmen ihre Arbeitsplätze und -bedingungen individuell auf vorhandene Unfall- und Gesundheitsgefährdungen untersuchen und die vorhandenen Risiken mit Hilfe geeigneter Werkzeuge realistisch beurteilung müssen¦ Rechtliche Grundlagen ¦ Zusammentreffen von Mensch und Gefahr ¦ Generelle Vorgehensweise beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ¦ Erfassung möglicher Gefährdungen ¦ Risikobeurteilung der erfassten Gefährdung ¦ Auswahl der Maßnahmen zur Risikominimierung ¦ Praxisteil - Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Voraussetzung: Keine
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.