Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 22.612 Weiterbildungskursen von 639 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Online: Finanzierung von Legasthenie- und Dyskalkulietherapien durch das Jugendamt nach § 35 a SGB VIII

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Schüler/innen mit Lernstörungen benötigen häufig eine außerschulische Therapie, die durch die Jugendhilfeträger finanziert werden können. Oftmals sind Eltern und Schule jedoch verunsichert, unter welchen Bedingungen ein solcher Anspruch besteht. Im Zuge der benötigten Formalitäten werden Lehrkräfte beispielsweise von den Eltern beauftragt, Fragebögen des Jugendhilfeträgers auszufüllen, wobei selten klar ist, nach welchen Kriterien die Behörde die dort gemachten Aussagen juristisch bewertet. Der Fachanwalt für Sozialrecht, Herr RA Macht, erläutert in einem Vortrag die Grundsätze des Jugendhilfegesetzes (in erster Linie §§ 27ff und 35 a SGB VIII). In einer anschließenden Diskussionsrunde können weitere Fragen gestellt werden. Ziel ist, Eltern im Rahmen eines Beratungsgesprächs an die richtigen Stellen zu verweisen, damit die Beantragung einer Finanzierung möglichst reibungslos von statten geht.

Dieses Modul findet zwar im Rahmen unserer Ausbildungslehrgänge statt, es kann jedoch auch als eigenständige Fortbildung gebucht werden. Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung.
Anmeldungen unter Mail: info@forum-kind.com
Sie erhalten dann die Kontoverbindung sowie die Rechnung per Mail
Nach Eingang der Gebühren wird der Zugangslink freigeschaltet.

Förderungsart
Preisnachlass erfragen i
Unterrichtsart
E-Learning

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren