Inhalt
Schüler/innen mit Lernstörungen benötigen häufig eine außerschulische Therapie, die durch die Jugendhilfeträger finanziert werden können. Oftmals sind Eltern und Schule jedoch verunsichert, unter welchen Bedingungen ein solcher Anspruch besteht. Im Zuge der benötigten Formalitäten werden Lehrkräfte beispielsweise von den Eltern beauftragt, Fragebögen des Jugendhilfeträgers auszufüllen, wobei selten klar ist, nach welchen Kriterien die Behörde die dort gemachten Aussagen juristisch bewertet. Der Fachanwalt für Sozialrecht, Herr RA Macht, erläutert in einem Vortrag die Grundsätze des Jugendhilfegesetzes (in erster Linie §§ 27ff und 35 a SGB VIII). In einer anschließenden Diskussionsrunde können weitere Fragen gestellt werden. Ziel ist, Eltern im Rahmen eines Beratungsgesprächs an die richtigen Stellen zu verweisen, damit die Beantragung einer Finanzierung möglichst reibungslos von statten geht.
Dieses Modul findet zwar im Rahmen unserer Ausbildungslehrgänge statt, es kann jedoch auch als eigenständige Fortbildung gebucht werden. Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung.
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