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Grundkurs im Strahlenschutz

Inhalt

Der Kurs wendet sich an Interessenten innerhalb und außerhalb der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die mit radioaktiven Stoffen umgehen möchten bzw. die eine Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte
beabsichtigen. Die Kursinhalte entsprechen der Fachkundegruppe S 4.2 der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18.06.2004, geändert am 19.04.2006.
 
Der Kurs ist nicht für Mediziner ausgelegt.
 
Inhalte
 
Vorträge



  • Atomkerne und ihre Strahlung


  • Biologische Grundlagen der Strahlenwirkung


  • Strahlenschutzrecht


  • Rechte und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten


  • Strahlenschutzplanung


 
Strahlenschutztechnik


  • Personendosimetrie


  • Abschirmung ionisierender Strahlung


  • Strahlenschutzmesstechnik


  • Inkorporationsüberwachung


  • Ärztliche Überwachung


  • Aktivitätsbestimmung in Wasser und Luft


  • Behandlung radioaktiver Abfälle


  • Radiochemische Arbeitsmethoden


 
Praktika


  • Umgang mit radioaktiver Strahlung


  • Messtechnik


  • Kontaminationsüberwachung

Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 5 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
23.09.24 08:15 - 17:30 Uhr Ganztägig
Mo.
600  Fritz-Straßmann-Weg 2
55128 Mainz

max. 12 Teilnehmer


Dauer: 1 Tage

24.09.24 08:15 - 17:30 Uhr Ganztägig
Di.
600  s.o.

max. 12 Teilnehmer


Dauer: 1 Tage

25.09.24 08:15 - 17:30 Uhr Ganztägig
Mi.
600  s.o.

max. 12 Teilnehmer


Dauer: 1 Tage

26.09.24 08:15 - 17:30 Uhr Ganztägig
Do.
600  s.o.

max. 12 Teilnehmer


Dauer: 1 Tage

27.09.24 08:15 - 17:30 Uhr Ganztägig
Fr.
600  s.o.

max. 12 Teilnehmer


Dauer: 1 Tage

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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