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Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) - Ludwigshafen am Rhein

Inhalt

Die Sicherheit von Beschäftigten aller Branchen liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Er wird – je nach Größe des Unternehmens - durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen Fragen des Arbeitsschutzes beratend unterstützt. Diese Aufgabe kann als Hauptfunktion oder neben der sonstigen Tätigkeit ausgeübt werden. Wie qualifiziert die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit initiiert und umgesetzt werden, ist entscheidend für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Im Arbeitsschutz Verantwortung übernehmen
Die Ausbildung zur Fachkraft ist staatlich anerkannt und basiert auf den Verordnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der DGUV. Der Wissenserwerb gelingt durch den Wechsel von Präsenz- und Projektphasen und die Nutzung der Onlineplattform BSCW. Das ermöglicht Lernen am Arbeitsplatz, unterwegs oder Zuhause.

Inhalte:

1. Ausbildungsstufe I
Rollenverständnis der Fachkraft im Sinne der präventiven Gefahrenabwendung sowie im System "Gefährdung" und Arbeitssystem"
Erstellung einer individuellen Projektarbeit unter fachlicher Betreuung der Dozenten, Erweiterung fachpraktischer Kenntnisse.

2. Ausbildungsstufe II
Integrierte Arbeitssystemgestaltung
Arbeitsschutzmanagement
Wirkungskontrolle

3. Ausbildungsstufe III für den Bereich Bau oder Metall
Rechtliche und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz auf Baustellen

Förderung
Für Arbeitsuchende ist die Finanzierung mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und der Jobcenter möglich. Maßnahme-Nummer: 962/45/2021.

Die Weiterbildung wird online (live) bzw. in Präsenz durchgeführt.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne - sprechen Sie uns einfach an.

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Arbeitssicherheit [privatrechtlich] i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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