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Umschulung zum/-r Steuerfachangestellten

Inhalt

Steuerfachangestellte sind Organisationstalente mit einem breiten Tätigkeitsfeldern. Neben der beratenden Tätigkeit zu wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen können sie Steuererklärungen anfertigen und Steuerbescheide prüfen. In Unternehmen führen sie die Bücher und erstellen die Gehaltsabrechnungen.

Inhalte

  • Rechnungswesen & Steuerlehre
  • Wirtschaftslehre & Rechnungswesen
  • Wirtschaftslehre, EDV-Schulung & Steuerlehre
  • Steuerrecht
  • EDV-Schulung & Rechnungswesen
  • Wirtschaftslehre & Rechnungswesen II
  • Steuerlehre II
  • Rechnungswesen & EDV-Schulung
  • Wirtschaftslehre & Betriebswirtschaft
  • Steuerrecht II
  • Betriebliche Praxisphase
  • Prüfungsvorbereitung

Voraussetzungen:

  1. Abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder ein Studium bzw. ein abgebrochenes Hochschulstudium oder ausreichende Berufserfahrung.
  2. Deutsch in Wort und Schrift.
  3. Gute PC-Kenntnisse.
  4. Persönliches Eignungsgespräch im Rahmen der Fachberatung.

Ausnahmen sind in Absprache mit COMCAVE und dem jeweiligen Kostenträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.

Abschluss: Herstellerzertifikat, Trägerzertifikat

Förderung: Bildungsgutschein, Bildungsscheck, Bildungsprämie, ESF

Praktikum: 12 Monate

Kursart: Dozentengeleiteter Live-Unterricht am Campus od. an ausgewählten Standorten auch online von Zuhause möglich (50% od. 100% E-Learning) - jew. mit flexiblem Unterrichtsbeginn zwischen 8 Uhr u. 8.45 Uhr

Abschluss
Steuerfachangestellte/r (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.23) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
E-Learning

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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