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Externenprüfung zum/ zur Hotelfachmann/-frau

Inhalt

  • EDV
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Hygiene
  • Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
  • Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken
  • Küchenbereich
  • Servicebereich
  • Büroorganisation und -kommunikation
  • Warenwirtschaft
  • Werbung und Verkaufsförderung
  • Wirtschaftsdienst
  • Empfang
  • Verkauf/Marketing

Voraussetzungen:

  • Die Teilnehmer:innen müssen mindestens 4,5 Jahre in dem Berufsbild tätig gewesen sein, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Diese Berufspraxis muss nachweisbar sein und in enger Beziehung zu dem Ausbildungsberuf stehen.
  • Deutsch in Wort und Schrift.
  • Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgesprächs ist mit gut geeignet zu bestehen.

Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers, Ausnahmen sind in Absprache mit dem COMCAVE.COLLEGE® und dem Kostenträger möglich.

Die beruflichen und schulischen Zugangsvoraussetzungen werden anhand von Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten, bzw. einer Eignungsfeststellung im Rahmen eines ausführlichen persönlichen Fachgespräches geprüft.

Abschluss: IHK-Abschluss, Trägerzertifikat

Förderung: Bildungsgutschein, Bildungsscheck, Bildungsprämie, ESF

Praktikum: Optional/individuell

Kursart: Dozentengeleiteter Live-Unterricht am Campus und online von Zuhause möglich (50% oder 100% E-Learning) - jeweils mit flexiblem Unterrichtsbeginn zwischen 8 Uhr und 8.45 Uhr

Abschluss
Kaufmann/-frau - Hotelmanagement (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.22) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Abschlussart
Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i
Sonstiges Merkmal
Kurskategorie Berufliche Bildung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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