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Schulungsreihe für Frauen-Beauftragte in Werkstätten und Wohn-Heimen Block 1 "Unsere Arbeit als Frauenbeauftragte!"

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

"Unsere Arbeit als Frauen-Beauftragte!" - abgesagt -

Basis-Schulung für Frauen-Beauftragte und ihre Unterstützerinnen
Wir machen Schulungen für Frauen-Beauftragte und ihre Unterstützerinnen.
Die Schulungen sind für gewählte Frauen in Werkstätten und in Wohn-Heimen.
Die Schulungen sind auch für die Unterstützerinnen.

Die Schulung ist eine Basis-Schulung.

Über diese Themen werden wir reden:

• Das machen Frauen-Beauftragte!
• Wie ist der „Ist-Stand“ in den Einrichtungen?

• So geht es Frauen mit Lern-Schwierigkeiten in Einrichtungen.
• Das sind die Aufgaben von Frauen-Beauftragten.
• Rechte von Frauen.
• Rechte und Pflichten einer Frauen-Beauftragten.
• Wie geht gute Beratung? Kommunikation und Beratung
• Übungen zum Thema
• Das muss die Einrichtung für die Frauen-Beauftragte tun.
• Das muss die Einrichtung der Frauen-Beauftragte erlauben.

Das ist wichtig für die Schulung:

  • Die Schulung ist in einfacher Sprache.
  • Ihre Unterstützerin kann und sollte mit ihnen gemeinsam teilnehmen.

Ihre Werkstatt oder das Wohn-Heim ...

  • muss Sie freistellen. Das gilt für die Schulung und für die Vorbereitung für die Schulung.
  • muss Sie für die Arbeit als Frauen-Beauftragte freistellen.
  • muss dafür sorgen, dass Sie eine Unterstützerin bekommen.

Weitere Informationen im Flyer (siehe Link auf unsere Homepage)

Zielgruppe
Frauen (Teilnehmende)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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