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Alle Fahrer von Lastkraftwagen, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2009 erwerben und gewerblich nutzen möchten, müssen neben der Führerscheinprüfung einen Nachweis über eine Grundqualifikation erbringen.
Bei Fahrzeugführern ab dem 18. Lebensjahr (Fahrerlaubnis C1 und C1E) bzw. ab dem 21. Lebensjahr (Fahrerlaubnis C, CE) erfolgt dieser Nachweis durch eine erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Es handelt sich dabei um eine theoretische Prüfung mit einer Prüfungsdauer von 90 Minuten.
Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Prüfung ist die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Die Teilnahme am Unterricht ist also verpflichtend. In diesen 140 Zeitstunden ist ein Praxisteil von 10 Zeitstunden enthalten. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Die Bildungsgemeinschaft, als anerkannte Ausbildungsstätte nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), bietet Ihnen diesen Lehrgang ""berufsbegleitend"" an
- Abschlussart
- Lkw-Fahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse C)
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)