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Beschleunigte Grundqualifikation für LKW-Fahrer (berufsbegleitender Lehrgang)

Inhalt

Alle Fahrer von Lastkraftwagen, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2009 erwerben und gewerblich nutzen möchten, müssen neben der Führerscheinprüfung einen Nachweis über eine Grundqualifikation erbringen.
Bei Fahrzeugführern ab dem 18. Lebensjahr (Fahrerlaubnis C1 und C1E) bzw. ab dem 21. Lebensjahr (Fahrerlaubnis C, CE) erfolgt dieser Nachweis durch eine erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Es handelt sich dabei um eine theoretische Prüfung mit einer Prüfungsdauer von 90 Minuten.
Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Prüfung ist die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Die Teilnahme am Unterricht ist also verpflichtend. In diesen 140 Zeitstunden ist ein Praxisteil von 10 Zeitstunden enthalten. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Die Bildungsgemeinschaft, als anerkannte Ausbildungsstätte nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), bietet Ihnen diesen Lehrgang ""berufsbegleitend"" an

Abschlussart
Lkw-Fahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse C)
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2345 
MwSt.-frei zzgl. IHK-Gebühr 100,00 €
Burgstr. 40
67659 Kaiserslautern

max. 14 Teilnehmer

Weiterer Schulungsort: FAS GmbH, Eisenbahnstr. 70, 67655 Kaiserslautern

Die genauen Veranstaltungstermine werden den Teilnehmern spätestens eine Woche im Voraus mitgeteilt.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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