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HBF Informationstechnik

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Informationstechnik bietet als eine der Schlüsseltechnologien unserer Zeit hervorragende Zukunftsperspektiven. Es gibt kaum Bereiche unseres täglichen Lebens, die nicht von der sich rasant entwickelnden Informationstechnik direkt betroffen sind.
IT-Systeme müssen geplant, entwickelt, konfiguriert und gewartet werden. Betriebssysteme müssen installiert, Anwendungen konzipiert und programmiert werden, ohne die damit verbundenen organisatorischen Herausforderungen und Sicherheitsaspekte außer Acht zu lassen.

Wenn Sie in diese spannende Welt von morgen einsteigen, erwerben Sie bei uns, durch eine enge Verzahnung theoretischer und praktischer Unterrichtsinhalte, fundierte Kenntnisse im Bereich der Informationstechnik. Praxisnahe Projekte und ein verpflichtendes Praktikum sorgen dafür, dass Sie Ihre Kompetenzen in den Betrieben erproben und erweitern können.

Darüber hinaus lernen Sie die Scriptsprache PHP kennen, um dynamische Webanwendungen mit Verbindung einer SQL Datenbanksprache zu erstellen. Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie auch ein eigenes iPad und lernen dies als zentrales Lern- und Arbeitswerkzeug kennen.

Für Interessierte an

   Systemintegration (Hard- und Software)
   Netzwerktechnik
   Anwendungsentwicklung in verschiedenen Programmiersprachen

Zugangsvoraussetzung

   Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)
   Als Bewerberin oder Bewerber für die Fachrichtung Informationstechnik sollten Sie über gute Kenntnisse im Umgang mit dem PC verfügen. Darüber hinaus sind logisches Denken als auch ein mathematisches sowie technisches Verständnis wünschenswert.

Ziel

   Schulische Berufsqualifikation: Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin / Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent
   Zusätzlich: Möglichkeit des Erlangens der Fachhochschulreife

Dauer

Zwei Jahre Vollzeitunterricht einschließlich eines mindestens zwölfwöchigen Betriebspraktikums.

Betriebspraktikum

Wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist ein verpflichtendes zwölfwöchiges Praktikum.
Dadurch gewinnen Sie praktische Erfahrungen in Verbindung mit Ihrer schulischen Ausbildung und können Ihre berufliche Handlungskompetenz weiter ausbauen.

Sie werden mit der wichtigen Aufgabe betraut, sich eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz zu suchen. Während des Praktikums werden Sie von unseren Kolleginnen und Kollegen betreut.

Wird die Fachhochschulreife angestrebt, kann die Praktikumszeit von zwölf Wochen – sofern das Praktikum einschlägig erfolgt – auf das sechsmonatige Praktikum zur Anerkennung der Fachhochschulreife angerechnet werden. Falls Sie in den Ferien zusätzliche einschlägige Praktika absolvieren, können Sie innerhalb des zweijährigen Bildungsganges die vollständige Fachhochschulreife erlangen.

Assistenten-Abschlussprüfung

Die Ausbildung endet mit einer praktischen und mehreren schriftlichen sowie ggf. mündlichen Prüfungen und führt zu dem staatlich anerkannten Abschluss „Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent“.

Die staatliche Anerkennung des Bildungsganges ist beantragt.

Fachhochschulreifeunterricht als Zusatzangebot

Die Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht ist freiwillig. Entscheiden Sie sich vor Beginn der Ausbildung schriftlich für die Teilnahme am Fachhochschulunterricht, ist im ersten und zweiten Jahr der Ausbildung zusätzlicher Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaft und Sozialkunde zu besuchen.

Fachhochschulreifeprüfung

Die Fachhochschulreifeprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus jeweils einer Aufsichtsarbeit in den Fächern Deutsch/Kommunikation, erste Fremdsprache und Mathematik. Die mündliche Prüfung kann sich auf die schriftlichen Prüfungsfächer sowie Sozialkunde und ein naturwissenschaftliches Fach erstrecken.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhält, wer die Fachhochschulreifeprüfung bestanden hat und ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss

   der zweijährigen höheren Berufsfachschule und
   a)      ein Praktikumszeugnis über ein einschlägiges mindestens halbjähriges Praktikum
   oder
   b)      ein Arbeitszeugnis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit
   oder
   einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einer gleichwertig geregelten Berufsausbildung
   oder
   einer sonstigen bundesrechtlich geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung
   oder
   einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis

besitzt.

Wer die Fachhochschulreifeprüfung bestanden hat, aber keine der weiteren oben genannten Voraussetzungen nachweisen kann, erhält auf Antrag eine Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Bewerbungsverfahren

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sind mit einer beglaubigten Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klassenstufe sowie Kopien der beiden Zeugnisse der 9. Klassenstufe persönlich im Sekretariat abzugeben oder mit der Post einzureichen. Jede eingegangene Bewerbung wird individuell bearbeitet und die Bewerberin oder der Bewerber mitsamt den Erziehungsberechtigten zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Abschluss
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
IT-Entwickler/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
05.09.22 - 12.07.24 Beginnt jährlich
Mo. und Fr.
7200 
zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 100,00 Euro und einmaliger Prüfungsgebühr von 100,00 Euro + Lernmittel
Mainzer Straße 50
56068 Koblenz

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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