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HBF Mediendesign

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Inhalt

HBF Mediendesign

Die Verwirklichung medientechnischer Produkte unter Einbindung gestalterischer und kommunikationstechnischer Kenntnisse steht im Mittelpunkt dieser schulischen Berufsausbildung. Um den Anforderungen vielschichtiger Produktplanung und kundenorientierter Dienstleistungen adäquat zu begegnen, wird von Ihnen ein besonderes Maß an Organisationsgeschick verlangt.

Als Medienassistentin bzw. Medienassistent sind Sie ein „Allrounder“. Zusätzlich zu Digital und Print bedienen Sie auch Audio und Video. Dabei werden Anzeigen, Videospots, Broschüren, Briefbögen etc. erstellt, bearbeitet und zu einem Komplettangebot zusammengefasst. Über die fachliche Kompetenz hinaus erfordert die Umsetzung dieser Aufgaben eine entsprechende Kommunikations- und Teamfähigkeit von Ihnen.

Unterstützend dafür erhalten Sie ein iPad Air inklusive Apple Pencil sowie Schutzhülle und erlernen das professionelle Arbeiten mit diesem Gerät.

Weitere Qualifikationen und notwendige Spezialisierung erlangen Sie nach dem Schulabschluss „by training on the job“, durch den Einstieg in einen der neuen Ausbildungsberufe oder durch Weiterbildung an einer Fachhochschule.

Für Interessierte an

   der Medienbranche in den Bereichen Print, Video und Audio
   Werbewirtschaft
   Werbeagenturen
   werbenden Unternehmen (insbesondere Handel und Finanzdienstleister)
   Anbietern von Online-Diensten, Medienrecherche
   Verwaltung von sozialen Netzwerken

Der weiter zunehmenden Entwicklung und Komplexität der Medienindustrie entsprechend gibt es keinen im herkömmlichen Sinne fest umrissenen Arbeitsmarkt.
Zugangsvoraussetzung

   Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)
   Als Bewerberin oder Bewerber für die Fachrichtung Mediendesign sollten Sie über gute sprachliche und gestalterische Fähigkeiten verfügen, ein gewisses Organisationstalent besitzen und selbständiges
Lernen gewohnt sein. Außerdem benötigen Sie fundierte PC-Kenntnisse. Ein eigener PC ist empfehlenswert.

Ziel

   Schulische Berufsqualifikation: Staatlich geprüfte Assistentin für Mediendesign / Staatlich geprüfter Assistent für Mediendesign
   Zusätzlich: Möglichkeit des Erlangens der Fachhochschulreife

Dauer

Zwei Jahre Vollzeitunterricht einschließlich eines mindestens zwölfwöchigen Betriebspraktikums.

Praxisbezug

Betriebspraktikum

Wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist ein verpflichtendes zwölfwöchiges Praktikum. Dadurch gewinnen Sie praktische Erfahrungen in Verbindung mit Ihrer schulischen Ausbildung und können Ihre berufliche Handlungskompetenz weiter ausbauen. Sie werden mit der wichtigen Aufgabe betraut, sich eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz zu suchen. Während des Praktikums werden Sie von unseren Kolleginnen und Kollegen betreut.

Wird die Fachhochschulreife angestrebt, kann die Praktikumszeit von zwölf Wochen – sofern das Praktikum einschlägig erfolgt – auf das sechsmonatige Praktikum zur Anerkennung der Fachhochschulreife angerechnet werden. Falls Sie in den Ferien zusätzliche einschlägige Praktika absolvieren, können Sie innerhalb des zweijährigen Bildungsganges die vollständige Fachhochschulreife erlangen.
Betriebsbesichtigungen

Der Praxisbezug wird darüber hinaus durch stets wechselnde Besichtigungen medienrelevanter Betriebe, Messen oder Museen vertieft. Pro Schuljahr werden Sie an mindestens zwei solcher Exkursionen teilnehmen.
Projektarbeiten

So wie es in der Medienbranche üblich ist, bearbeiten Sie, im Laufe Ihrer Ausbildung und mit Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen, Projekte. Ihnen wird dabei die Möglichkeit eröffnet, auch an eigenverantwortlich initiierten Projekten aus der realen Wirtschaft teilzunehmen.

Assistenten-Abschlussprüfung

Die Ausbildung endet mit einer praktischen und mehreren schriftlichen sowie ggf. mündlichen Prüfungen und führt zu dem staatlich anerkannten Abschluss „Staatlich geprüfte Assistentin für Mediendesign“ bzw. „Staatlich geprüfter Assistent für Mediendesign“.

Fachhochschulreifeunterricht als Zusatzangebot

Die Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht ist freiwillig. Entscheiden Sie sich vor Beginn der Ausbildung schriftlich für die Teilnahme am Fachhochschulunterricht, ist im ersten und zweiten Jahr der Ausbildung zusätzlicher Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaft und Sozialkunde zu besuchen.

Fachhochschulreifeprüfung

Die Fachhochschulreifeprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus jeweils einer Aufsichtsarbeit in den Fächern Deutsch/Kommunikation, erste Fremdsprache und Mathematik. Die mündliche Prüfung kann sich auf die schriftlichen Prüfungsfächer sowie Sozialkunde und ein naturwissenschaftliches Fach erstrecken.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhält, wer die Fachhochschulreifeprüfung bestanden hat und ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss

   der zweijährigen höheren Berufsfachschule und
   a)      ein Praktikumszeugnis über ein einschlägiges mindestens halbjähriges Praktikum
   oder
   b)      ein Arbeitszeugnis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit
   oder
   einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einer gleichwertig geregelten Berufsausbildung
   oder
   einer sonstigen bundesrechtlich geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung
   oder
   einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis

besitzt.

Wer die Fachhochschulreifeprüfung bestanden hat, aber keine der weiteren oben genannten Voraussetzungen nachweisen kann, erhält auf Antrag eine Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Bewerbungsverfahren

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sind mit einer beglaubigten Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klassenstufe, Kopien der beiden Zeugnisse der 9. Klassenstufe und einer Kreativmappe persönlich im Sekretariat abzugeben oder mit der Post einzureichen. Diese Mappe sollte einen möglichst vielseitigen Eindruck der Kreativität vermitteln und hauptsächlich aus Freihandzeichnungen bestehen. Jede eingegangene Bewerbung wird individuell bearbeitet und die Bewerberin oder der Bewerber mitsamt den Erziehungsberechtigten zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Ist das Gespräch positiv verlaufen, findet ein Kreativtest statt, nach dessen Auswertung die Schulleiterin zusammen mit dem Beratungsteam über die Aufnahme entscheidet.

Abschluss
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Assistent/in - Medienassistent/in [Reha-Praxisqualifizierung] (Rehabilitation) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
05.09.22 - 12.07.24 Beginnt jährlich
Mo. und Fr.
6000  Mainzer Straße 50
56068 Koblenz

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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