Inhalt
HBF Mediendesign
Die Verwirklichung medientechnischer Produkte unter Einbindung gestalterischer und kommunikationstechnischer Kenntnisse steht im Mittelpunkt dieser schulischen Berufsausbildung. Um den Anforderungen vielschichtiger Produktplanung und kundenorientierter Dienstleistungen adäquat zu begegnen, wird von Ihnen ein besonderes Maß an Organisationsgeschick verlangt.
Als Medienassistentin bzw. Medienassistent sind Sie ein „Allrounder“. Zusätzlich zu Digital und Print bedienen Sie auch Audio und Video. Dabei werden Anzeigen, Videospots, Broschüren, Briefbögen etc. erstellt, bearbeitet und zu einem Komplettangebot zusammengefasst. Über die fachliche Kompetenz hinaus erfordert die Umsetzung dieser Aufgaben eine entsprechende Kommunikations- und Teamfähigkeit von Ihnen.
Unterstützend dafür erhalten Sie ein iPad Air inklusive Apple Pencil sowie Schutzhülle und erlernen das professionelle Arbeiten mit diesem Gerät.
Weitere Qualifikationen und notwendige Spezialisierung erlangen Sie nach dem Schulabschluss „by training on the job“, durch den Einstieg in einen der neuen Ausbildungsberufe oder durch Weiterbildung an einer Fachhochschule.
Für Interessierte an
der Medienbranche in den Bereichen Print, Video und Audio Werbewirtschaft Werbeagenturen werbenden Unternehmen (insbesondere Handel und Finanzdienstleister) Anbietern von Online-Diensten, Medienrecherche Verwaltung von sozialen Netzwerken
Der weiter zunehmenden Entwicklung und Komplexität der Medienindustrie entsprechend gibt es keinen im herkömmlichen Sinne fest umrissenen Arbeitsmarkt.
Zugangsvoraussetzung
Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) Als Bewerberin oder Bewerber für die Fachrichtung Mediendesign sollten Sie über gute sprachliche und gestalterische Fähigkeiten verfügen, ein gewisses Organisationstalent besitzen und selbständiges Lernen gewohnt sein. Außerdem benötigen Sie fundierte PC-Kenntnisse. Ein eigener PC ist empfehlenswert.
Ziel
Schulische Berufsqualifikation: Staatlich geprüfte Assistentin für Mediendesign / Staatlich geprüfter Assistent für Mediendesign Zusätzlich: Möglichkeit des Erlangens der Fachhochschulreife
Dauer
Zwei Jahre Vollzeitunterricht einschließlich eines mindestens zwölfwöchigen Betriebspraktikums.
Praxisbezug
Betriebspraktikum
Wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist ein verpflichtendes zwölfwöchiges Praktikum. Dadurch gewinnen Sie praktische Erfahrungen in Verbindung mit Ihrer schulischen Ausbildung und können Ihre berufliche Handlungskompetenz weiter ausbauen. Sie werden mit der wichtigen Aufgabe betraut, sich eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz zu suchen. Während des Praktikums werden Sie von unseren Kolleginnen und Kollegen betreut.
Wird die Fachhochschulreife angestrebt, kann die Praktikumszeit von zwölf Wochen – sofern das Praktikum einschlägig erfolgt – auf das sechsmonatige Praktikum zur Anerkennung der Fachhochschulreife angerechnet werden. Falls Sie in den Ferien zusätzliche einschlägige Praktika absolvieren, können Sie innerhalb des zweijährigen Bildungsganges die vollständige Fachhochschulreife erlangen.
Betriebsbesichtigungen
Der Praxisbezug wird darüber hinaus durch stets wechselnde Besichtigungen medienrelevanter Betriebe, Messen oder Museen vertieft. Pro Schuljahr werden Sie an mindestens zwei solcher Exkursionen teilnehmen.
Projektarbeiten
So wie es in der Medienbranche üblich ist, bearbeiten Sie, im Laufe Ihrer Ausbildung und mit Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen, Projekte. Ihnen wird dabei die Möglichkeit eröffnet, auch an eigenverantwortlich initiierten Projekten aus der realen Wirtschaft teilzunehmen.
Assistenten-Abschlussprüfung
Die Ausbildung endet mit einer praktischen und mehreren schriftlichen sowie ggf. mündlichen Prüfungen und führt zu dem staatlich anerkannten Abschluss „Staatlich geprüfte Assistentin für Mediendesign“ bzw. „Staatlich geprüfter Assistent für Mediendesign“.
Fachhochschulreifeunterricht als Zusatzangebot
Die Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht ist freiwillig. Entscheiden Sie sich vor Beginn der Ausbildung schriftlich für die Teilnahme am Fachhochschulunterricht, ist im ersten und zweiten Jahr der Ausbildung zusätzlicher Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaft und Sozialkunde zu besuchen.
Fachhochschulreifeprüfung
Die Fachhochschulreifeprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus jeweils einer Aufsichtsarbeit in den Fächern Deutsch/Kommunikation, erste Fremdsprache und Mathematik. Die mündliche Prüfung kann sich auf die schriftlichen Prüfungsfächer sowie Sozialkunde und ein naturwissenschaftliches Fach erstrecken.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhält, wer die Fachhochschulreifeprüfung bestanden hat und ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss
der zweijährigen höheren Berufsfachschule und a) ein Praktikumszeugnis über ein einschlägiges mindestens halbjähriges Praktikum oder b) ein Arbeitszeugnis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einer gleichwertig geregelten Berufsausbildung oder einer sonstigen bundesrechtlich geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis
besitzt.
Wer die Fachhochschulreifeprüfung bestanden hat, aber keine der weiteren oben genannten Voraussetzungen nachweisen kann, erhält auf Antrag eine Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Bewerbungsverfahren
Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen sind mit einer beglaubigten Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klassenstufe, Kopien der beiden Zeugnisse der 9. Klassenstufe und einer Kreativmappe persönlich im Sekretariat abzugeben oder mit der Post einzureichen. Diese Mappe sollte einen möglichst vielseitigen Eindruck der Kreativität vermitteln und hauptsächlich aus Freihandzeichnungen bestehen. Jede eingegangene Bewerbung wird individuell bearbeitet und die Bewerberin oder der Bewerber mitsamt den Erziehungsberechtigten zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Ist das Gespräch positiv verlaufen, findet ein Kreativtest statt, nach dessen Auswertung die Schulleiterin zusammen mit dem Beratungsteam über die Aufnahme entscheidet.