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Der Gesetzgeber fordert, dass in Betrieben ab 20 Mitarbeitern mindestens ein Sicherheitsbeauftragter neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden muss (DGUV Vorschrift 1). Häufig wird auch ein Sicherheitsbeauftragter pro Baustelle oder Niederlassung von der Berufsgenossenschaft angeordnet.
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten findet in der Regel bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft statt und dauert mindestens eine Woche. In diesem Fall trägt die Berufsgenossenschaft die Seminarkosten.
Alle zusätzlichen Kosten, wie zum Beispiel die Kosten des Arbeitsausfalles trägt der Unternehmer selbst.
Um Ihnen diese Kosten zu ersparen, bieten wir Ihnen diese Ausbildung berufsbegleitend an.
- Sonstiges Merkmal
- Sicherheitsbeauftragte/r