Inhalt
Brandgefahr bedeutet für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Bedrohung. Die DGUV-Information 205-023 fordert eine ausrteichende Anzahl. Wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei geringer Gefährdung ist ein Anteil von 5 5 der Beschäftigten ausreichend.
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöschinrichtingen vertraut zu machn und zu benennen.
Ziel des Seminars ist es, theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Sofortmaßnahmen im Brandfall und der entsprechenden Brandverhütung zu erlangen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss dieser Veranstaltung in der Lage sein, Grundtätigkeiten wie z. B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen, Kontrolle von Brandschutzvorrichtungen oder Rettung von Menschen aus Brandgefahren selbstständig nach Weisung durchzuführen. Eine Auffrischung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]