Inhalt
Als Industriefachwirt(in) kennen Sie die Probleme auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten, verstehen es, Mitarbeiter effektiv einzusetzen, durch gezielte Produkt- und Preispolitik den Absatz zu steuern und sind in der Lage, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen und die kurzfristige Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen. Damit verfügen Sie über die Voraussetzungen, auf der mittleren Managementebene planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Mit Ihrer Berufspraxis und der praxisnahen Fortbildung erfüllen Sie die Anforderungen, die an den Führungsnachwuchs in den Unternehmen der Fertigungswirtschaft gestellt werden und die Sie in die Lage versetzen, qualifizierte Sachaufgaben zu übernehmen, die den Grundstein für den Aufstieg in Führungsfunktionen legen.- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
Voraussetzung: 1. Zugangsvoraussetzungen für den Kompakt-Studiengang:
Die Teilnahme am Studiengang setzt die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem, selbständigem Lernen auch außerhalb des Unterrichts und zu aktiver Mitgestaltung des Studiums voraus. Das Studium baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus.
Die Verwaltung des Kompakt-Studienganges erfolgt über eine Internet-Plattform. Aus diesem Grunde müssen die Teilnehmer über einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software verfügen.
2. Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin" geregelt. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teilprüfungen:
Für die Zulassung zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:
- Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: keine zusätzliche Berufspraxis erforderlich
- Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis
- Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis
- Kein kaufmännischer Berufsabschluss: mindestens dreijährige Berufspraxis
Für die Zulassung zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" müssen Sie nachweisen, dass Sie die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt sowie ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben haben.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriefachwirts / einer Industriefachwirtin haben. Sie müssen den Nachweis der Berufspraxis zu Beginn der Prüfung vorlegen.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Ansprechpartner: Viktoria Kaminski
Telefon: +49.261.3047173
Fax: +49.261.3047123
Email: kaminski@ihk-akademie-koblenz.de
IHK-Fortbildungsprüfung
Art: Fortbildung/Qualifizierung