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Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in

Inhalt

Als Industriefachwirt(in) kennen Sie die Probleme auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten, verstehen es, Mitarbeiter effektiv einzusetzen, durch gezielte Produkt- und Preispolitik den Absatz zu steuern und sind in der Lage, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen und die kurzfristige Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen. Damit verfügen Sie über die Voraussetzungen, auf der mittleren Managementebene planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Mit Ihrer Berufspraxis und der praxisnahen Fortbildung erfüllen Sie die Anforderungen, die an den Führungsnachwuchs in den Unternehmen der Fertigungswirtschaft gestellt werden und die Sie in die Lage versetzen, qualifizierte Sachaufgaben zu übernehmen, die den Grundstein für den Aufstieg in Führungsfunktionen legen.- Volks- und Betriebswirtschaft

  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
  • Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
  • Produktionsprozesse
  • Marketing und Vertrieb
  • Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
  • Führung und Zusammenarbeit
    Voraussetzung: 1. Zugangsvoraussetzungen für den Kompakt-Studiengang:

Die Teilnahme am Studiengang setzt die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem, selbständigem Lernen auch außerhalb des Unterrichts und zu aktiver Mitgestaltung des Studiums voraus. Das Studium baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus.
Die Verwaltung des Kompakt-Studienganges erfolgt über eine Internet-Plattform. Aus diesem Grunde müssen die Teilnehmer über einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software verfügen.

2. Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:

Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin" geregelt. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teilprüfungen:

Für die Zulassung zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:

  • Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: keine zusätzliche Berufspraxis erforderlich
  • Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis
  • Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis
  • Kein kaufmännischer Berufsabschluss: mindestens dreijährige Berufspraxis

Für die Zulassung zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" müssen Sie nachweisen, dass Sie die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt sowie ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben haben.

Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriefachwirts / einer Industriefachwirtin haben. Sie müssen den Nachweis der Berufspraxis zu Beginn der Prüfung vorlegen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Ansprechpartner: Viktoria Kaminski
Telefon: +49.261.3047173
Fax: +49.261.3047123
Email: kaminski@ihk-akademie-koblenz.de

IHK-Fortbildungsprüfung

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 5 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
10.10.24 - 29.10.26 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Do.
4536 
Auf Wunsch 20 Monatsraten per Lastschrifteinzug. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz derzeit 550,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.
Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 15 Teilnehmer

Dauer: mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre

Mindestteilnehmer: 10

Termin noch offen k. A. s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 10

Termin noch offen s.o. k. A. s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 10

Termin noch offen s.o. 4446 
19 Monatsraten per Lastschrifteinzug. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 550,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Leistungsumfang: - 11 methodisch und didaktisch aufbereitete Studienbriefe - DIHK-Rahmenplan - DIHK-Formelsammlung - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschlu
s.o.

max. 18 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 8

Termin noch offen s.o. 4446 
19 Monatsraten per Lastschrifteinzug. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 550,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Leistungsumfang: - 11 methodisch und didaktisch aufbereitete Studienbriefe - DIHK-Rahmenplan - DIHK-Formelsammlung - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschlu
s.o.

max. 18 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 8

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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