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Alltagsbegleiter/in nach §45a SGB XI - Zertifizierungslehrgang

Zertifizierungslehrgang Alltagsbegleiter/in nach §45a SGB XI

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um pflegebedürftige Menschen zu aktivieren und in ihrer Alltagskompetenz zu unterstützen.

Abschluss: institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis über ein 5-tägiges Orientierungspraktikum, welches vor Lehrgangsbeginn abgeschlossen wurde, technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Erste-Hilfe-Kurs und Nachweis über ein 2-wöchiges Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung, welches während des Lehrgangs abgelegt wurde

Lehrgangsinhalte:
u.a.: Krankheitsbilder und Behinderungsarten - altersbedingte Veränderungen - Reinigung und Pflege der Wohnung und der Kleidung - Ernährung und Verpflegung im Alltag - Erkennen von Problemsituationen - Versorgungsstrukturen und Beratungsangebote - Umgang mit Tod und Trauer - Esskulturen und Rituale - aktivierende Maßnahmmen bei der Alltagsgestaltung

- Lehrgangsmaterial:

4 Online-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Online-Module

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7376220

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Alltagsbegleiter/in nach §45 SGB XI i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 990  Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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