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Wohnbereichsleitung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten einer Wohnbereichsleitung im Bereich der Altenpflege.

Abschluss: institutsinternes Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
Personen mit Abschluss einer Ausbildung gemäß § 71 Abs. 3 SGB XI; technische Voraussetzung: Pc mit Internetzugang, PDF-Viewer und Textverarbeitungsprogramm

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Kommunikation als Führungsaufgabe - Personalführung - Führungs- und Pflegeethik - Konfliktmanagement - Teamentwicklung - Kollegiale Beratung und Coaching - Rollenkompetenz - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Externes Rechnungswesen - Gesundheits- und Pflegeökonomie - Marketing - Personalmanagement - Integration von Angehörigen und Ehrenamtlichen - Beschwerdemanagement - Qualitätsmanagement - Gerontologie, Geriatrie, Gerontopsychiatrie - Angewandte Pflegewissenschaft - Allgemeines Recht - Betriebsbezogenes Recht - Sozialrecht - Arbeitsrecht

- Lehrgangsmaterial:

21 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 16 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 21 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: kostenlose, fakultative Coaching-Workshops und Webinare können belegt werden, Näheres hierzu bitte beim Anbieter erfragen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7367020

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 1785 
3 Raten zu 595 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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