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Sicherheitsbeauftragte/r

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über die Nutzung von vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und -ausrüstungen (branchenübergreifend)

Abschluss: Teilnehmerzertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
keine Vorkenntnisse aus dem Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsicherheit notwendig; technische Voraussetzungen: Internetfähiger PC

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz, Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten, Sozial- und Methodenkompetenz, Allgemeine Fachkompetenz, Gefährdungsbeurteilung (Grundlagen), Gefährdungsfaktoren

- Lehrgangsmaterial:

6 digitale Lerneinheiten, 1 Abschlussarbeit als Einsendeaufgabe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 41 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 digitale Lerneinheiten, 1 Abschlussarbeit als Einsendeaufgabe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 6101520

Auf Wunsch wird ein Präsenzseminar von 8 Unterrichtsstunden angeboten (Kosten: 75,- Euro).

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Sicherheitsbeauftragte/r

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 195 
2 Raten zu 97.50
Fernunterricht

1 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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