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Safe Kita Child (Fachkundenachweis)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen über Kinderrechte und Kinderschutzverfahren rund um die Kita

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich oder vergleichbare Qualifikation und möglichst mindestens ein Jahr Berufserfahrung z. B. Zertifizierung oder Ausbildung zur Tagesmutter/zum Tagesvater oder Kinderpfleger/in, Studium im Bereich der Sozial-/Heilpädagogik oder Kinderbetreuung; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Sicherheit im Kinderschutz, Verständnis von Kinderschutz als zentrale Aufgabe, Situation für Kinder in Deutschland, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Potentielle Täter und Opfer, Faktoren einer gesunden Entwicklung, VVahrnehmung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII, Kita als gewaltfreier Ort, Praxisempfehlungen für ein Schutzkonzept

- Lehrgangsmaterial:

2 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 2 Monate, gesamt 39 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7375620

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 378 
378.00 EUR
Fernunterricht

2 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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