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Qualitätsbeauftragte/r im Gesundheitswesen

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Organisation, Planung und Kontrolle des Qualitätsmanagements in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Stationen in Krankenhäusern)

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreicher, mittlerer Bildungsabschluss und staatl. anerkannte Ausbildung in der Pflege und/oder im Gesundheitswesen sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Einrichtungen aus folgenden Bereichen: Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Rehakliniken, Krankenhäuser; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen, Normen und deren Zweck, Kontext der Organisation, Prozesse, Dokumentation und Führung, Planung, Unterstützung und Betrieb, Betrieb, Bewertung, Verbesserung und Datenanalyse, Interne Audits, Zertifizierung und Projekte, Qualitätszirkel, Moderation, Präsentation und Kommunikation

- Lehrgangsmaterial:

6 Lehrbriefe, Dateisammlung (Vorlagen, Formulare, Managementhandbuch)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 258 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Lehrbriefe, Dateisammlung (Vorlagen, Formulare, Managementhandbuch)

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7380921

Zertifikat
Qualitätsbeauftragte/r
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1144 
6 Raten zu 190,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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