Inhalt
Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Arts im Studiengang Public Management
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Teilnahmevoraussetzungen:
siehe dazu bitte Zulassungsvoraussetzungen im Studienführer IUBH
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung der Hochschule - Näheres beim Institut erfragen
Lehrgangsinhalte:
Öffentliches Recht I (Staatsrecht - Grundrechte, Staatsorganisationen); Ökonomie und Markt; Grundlagen des bürgerlichen Rechts I; Betriebswirtschaftslehre; Public und Nonprofit Management; Öffentliches Recht II (Staatsrecht - Verwaltungsrecht und Europarecht), Öffentliche Finanzwirtschaft; Politik- und Verwaltungswissenschaften; Projektmanagement; Grundlagen des bürgerlichen Rechts II; Wirtschaftspolitik; Verwaltungsverfahrensrecht; Kostenrechnung und Haushalt; Interkulturelle und ethische; Handlungskompetenzen; Besonderes Schuldrecht I; Controlling; Einführung in Datenschutz und IT-Sicherheit; Personalwesen im öffentlichen Sektor; Beschaffung und Vergabe; Kollaboratives Arbeiten; Besonderes Schuldrecht II; Beratung im öffentlichen Sektor; E-Government; Zuwendungen im öffentlichen Sektor; Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagement; Kommunalrecht; Wahlpflichtfach A, B und C
- Lehrgangsmaterial:
28 Module, Wahlpflichtfachbereiche A, B und C
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 48 Monate, gesamt 5779 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 28 Zeit-Std.
Lehrmaterialien:
- 28 Module, Wahlpflichtfachbereiche A, B und C
Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen, fakultative Seminare werden angeboten
- Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer: 1112220c
Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen. Bei einer Dauer von 36 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 13.983,00 EURO (36 Raten à 369,00 EURO + 699,00 EURO Graduierungsgebühr). Bei einer Dauer von 72 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 16.467,00 EURO (72 Raten à 219,00 EURO + 699,00 EURO Graduierungsgebühr). Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig. Vorleistungen können u.a. angerechnet werden: Studienleistungen anderer Hochschulen, Nicht-universitäre Abschlüsse (bspw. IHK-Abschluss), Inhalte aus Berufsausbildungen, Berufliche Erfahrungen.