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Pflegedienstleitung

Pflegedienstleitung (IUBH)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen für eine Tätigkeit als Pflegedienstleitung

Abschluss: Hochschulzertifikatsprüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis über eine der folgenden abgeschlossenen Berufsausbildungen: Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger/in, Altenpfleger/in oder eine gleichwertige in einem anderen Land abgeschlossene Berufsausbildung sowie zusätzlich Nachweis über eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Feld der Pflege in den letzten acht Jahren

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme an den Live-Tutorien; Informationen zum Erwerb von ECTS-Punkten beim Institut

Lehrgangsinhalte:
u. a. Gesundheit und Prävention, Einführung in das Pflegemanagement, Pflegerecht, Personalwesen, Finanzierungssysteme der Kranken-, Alten-, Heilerziehungspflege, Pflegecontrolling

- Lehrgangsmaterial:

6 Module (Skripte, Video-Vorlesungen, Podcasts, Fallstudien etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 890 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 23 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Module (Skripte, Video-Vorlesungen, Podcasts, Fallstudien etc.)

Begleitender Unterricht: Live-Tutorien von insgesamt 180 Zeitstunden

  • Nah-Unterricht: 240 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 2100920

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Wissenschaftliche Weiterbildung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3270 
9 Raten zu 289.00 EUR - Prüfungskosten: 669.00 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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