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Mediation

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Mediation.

Abschluss: ohne Abschluss

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre, Hochschulstudium oder Berufsausbildung im kaufmännischen, verwaltenden, sozialen oder pädagogischen Bereich sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und Tätigkeit in Kommunikationszusammenhängen; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Entfällt

Lehrgangsinhalte:
u.a. Begriff der Mediation und gesellschaftspolitische Zusammenhänge; Konfliktbegriff; Konflikttheorie; Verhandlungsverfahren; Ethik und Haltung in der Mediation; Mediationsphasen; Kommunikationstheorie Schulz von Thun; gewaltfreie Kommunikation; Methoden und Techniken; destruktive Verhaltensmuster; Konfliktdynamik; Recht in der Mediation; Mediation in der Familie, Arbeit, Wirtschaft, Schule und im öffentlichen Bereich; interkulturelle Mediation

- Lehrgangsmaterial:

4 Module, die überwiegend Online zur Verfügung gestellt werden, Fachbücher

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 342 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 26,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Module, die überwiegend Online zur Verfügung gestellt werden, Fachbücher

Begleitender Unterricht: 3 Blöcke à 5 Tage (150 Unterrichtsstunden) in Präsenz oder virtuellem Klassenzimmer

  • Nah-Unterricht: 150 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7280414

Der Lehrgang wird in einer 10 Wochen Variante angeboten. Die Selbstlernphase untergliedert sich in 28 Tage Online-Campus, 2 Tage Zwischenprüfung und 5 Tage Abschlussprüfung.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3330 
2 Raten zu 1665 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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