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Kursleiter/in für Entspannung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen über Entspannung und das Anleiten von Entspannung

Abschluss: institutsinterne Prüfung zum Erwerb des Zertifikates "Kursleiter/in für Entspannung" (für Teilnehmende mit pädagogischer Vorbildung) bzw. "Entspannungstraining" (für Teilnehmende ohne pädagogische Vorbildung)

Teilnahmevoraussetzungen:
technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang sowie für die Teilnahme an den Live-Online-Seminaren ein Headset mit Mikrofon

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und ggf. Teilnahme an den Live-Online-Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Einstieg in Entspannung & Überblick - Entspannung durch Imagination, Fantasiereisen und Wahrnehmungslenkung - Unterricht und die Trainer- / Lehrkompetenz - Selbstständigkeit

- Lehrgangsmaterial:

4 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 142 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: Teilnehmende ohne Nachweis einer pädagogischen Vorbildung können das Zertifikat "Kursleiter/in für Entspannung" erwerben, wenn sie erfolgreich an zwei 180-minütigen Live-Online-Seminaren teilnehmen.

  • Nah-Unterricht: 8 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7370220

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Entspannungstrainer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 659 
3 Raten zu 170 EUR, Nah-Kurskosten: 149 EUR
Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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