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Strahlenschutz für Röntgen und/oder Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie - Kombinierter Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde

Kombinierter Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Röntgen und/oder Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie

Inhalt

Lehrgangsziel: Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Röntgen, Nuklearmedizin und
Strahlentherapie

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
technische Voraussetzung: PC mit Internetanschluss und der Möglichkeit Filme abzuspielen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Stand der Technik im Strahlenschutz - Neue Entwicklungen der Gerätetechnik und deren Anwendung - Indikationsstellung zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung unter Berücksichtigung alternativer Diagnoseverfahren - Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung - Erfahrungen der ärztlichen / zahnärztlichen Stellen - Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen

- Lehrgangsmaterial:

Online-Lehrgang bestehend aus 2 Modulen (12 UE)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 9 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 2 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Lehrgang bestehend aus 2 Modulen (12 UE)

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7362020

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 180 
180.00 EUR
Fernunterricht

1 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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