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Heilpraktiker-Fernlehrgang - Vorbereitung zur amtsärztlichen Prüfung

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker / zur Heilpraktikerin

Abschluss: institutsinterne Abschlussprüfung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt

Teilnahmevoraussetzungen:
Personen aus medizinischen Berufen, mindestens Hauptschulabschluss

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Hauptschulabschluss, Mindestalter 25 Jahre, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitsattest

Lehrgangsinhalte:
Erkrankungen des Herzens, Kreislauf und Atmung - Erkrankungen des Stoffwechsels und des Verdauungsapparats - immunologische, allergologische und rheumatische Erkrankungen - endokrinologische Erkrankungen - hämatologische und onkologische Erkrankungen - Infektionskrankheiten - gynäkologische Erkrankungen - pädiatrische Erkrankungen - Schwangerschaftsbeschwerden - neurologische Erkrankungen - dermatologische Erkrankungen - geriatrische Erkrankungen - psychische Erkrankungen - Erkrankungen des Bewegungsapparats - urologische Erkrankungen - ophtalmologische Erkrankungen - Erkrankungen des Halses, der Nase und der Ohren

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1238 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 2 Tage Präsenzunterricht in Füssen ( 16 UStd.) und 37 Onlineseminare (111 Ustd.)

  • Nah-Unterricht: 127 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5114520

Abschluss
Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2472 
24 Raten zu 103.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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