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Heilpraktiker-Ausbildung zur Vorbereitung auf die staatliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt zum Heilpraktiker/zur Heilpraktikerin

Abschluss: institutsinterne Prüfung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Vollendung des 25. Lebensjahres - Abgeschlossener Hauptschulabschluss - Kein Vorliegen von schweren strafrechtlichen und sittlichen Verfehlungen - Kein Vorliegen eines körperlichen Leidens oder einer körperlichen und geistigen Schwäche oder einer Sucht, die ungeeignet wären für die Ausübung des Heilpraktikerberufes

Lehrgangsinhalte:
Anatomie - Physiologie - Pathophysiologie - Pathologie - Untersuchungsmethoden - Durchführung von Notfallmaßnahmen

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module mit wöchentlichen Live-Studien-Calls

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 30 Monate, gesamt 645 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module mit wöchentlichen Live-Studien-Calls

Begleitender Unterricht: 4 Tage Präsenzunterricht in Leverkusen

  • Nah-Unterricht: 32 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5124620

Abschluss
Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Vorbereitung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4089 
36 Raten zu 99.00 EUR - Prüfungskosten: 500.00 EUR - sonstige Kosten: 25.00 EUR
Fernunterricht

30 Monate

Beginnt laufend Fernunterrichts.o. 4089 
36 Raten zu 99.00 EUR - Prüfungskosten: 500.00 EUR - sonstige Kosten: 25.00 EUR
s.o.

30 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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