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Umwelt- und Klimaschutzmanager/in (SGD)

Geprüfte/r Umwelt- und Klimaschutzmanager/in (SGD)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen zur Planung, Umsetzung, Kontrolle und Verbesserung von Umweltschutzmaßnahmen in Unternehmen und Organisationen unter besonderer Berücksichtigung des Umwelt- und Arbeitsschutzrechts

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
grundständige kaufmännische oder gewerblich-technische Berufsausbildung oder mind. 3 Jahre entsprechende Berufserfahrung sowie Grundkenntnisse in umweltbezogenen Themenbereichen ( z.B. Energie, Ressourcen, Wasser), bei technischer Vorbildung sind erste kaufmännische Kenntnisse hilfreich, z.B. der Umgang mit kaufmännischen Normen und Rechenmethoden; technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen: Umwelteffekte, Umweltgefährdungen und globaler Klimaschutz; Umweltschutzpolitik, -recht, -technik und -maßnahmen; Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz; Gefahrstoffe; Managementsysteme; Projektmanagement; Umweltmedien; Vertiefung: Ressourcenmanagement; Energiemanagement; Emissionsmanagement; Wassermanagement; Umweltmanagementsysteme nach Eco Management and Audit Scheme (EMAS) und DIN EN ISO 1400; Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 und Energieaudit

- Lehrgangsmaterial:

16 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 10 Monate, gesamt 473 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 16 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7373820

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Umwelt- und Klimaschutzmanager/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2490 
10 Raten zu 249 EUR
Fernunterricht

10 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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