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Fachwirt/in (IHK) - Fitness (Handlungsspezifische Qualifikationen)

Geprüfte/r Fitnessfachwirt/in (IHK) - Handlungsspezifische Qualifikationen

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" der Prüfung zum/zur Fitnessfachwirt/in

Abschluss: Anerkannter Fortbildungsabschluss Fitnessfachwirt/in - Handlungsspezifische Qualifikation

Teilnahmevoraussetzungen:
Technische Ausstattung: Internetfähiger PC, Lautsprecher, Headset/Mikrofon für den PC, fundierte Kenntnisse im Umgang mit der Software MS Office, speziell Word und Excel

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
erfolgreich absolvierter Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt sowie ein Jahr Berufspraxis

Lehrgangsinhalte:
Sportmedizin, Tainingswissenschaft, Aspekte der Ernährungswissenschaft, Fitnessmanagement, Führung und Zusammenarbeit, Spezielle Trainingsformen und Trainingsmittel, Aspekte der Pädagogik und Didaktik

- Lehrgangsmaterial:

9 Studienbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 10 Monate, gesamt 494 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 9 Studienbriefe

Begleitender Unterricht: 17 Tage am Standort Köln mit 181 Unterrichtsstunden sowie 15 Online-Seminare mit insgesamt 30 Unterrichtsstunden

  • Nah-Unterricht: 211 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5124320

Abschluss
Fachwirt/in - Fitness (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1640 
10 Raten zu 164 EUR
Fernunterricht

10 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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