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Schutz- und Sicherheitskraft

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft gemäß "Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft" der IHK Cottbus vom 10.11.2005

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor der IHK Cottbus

Teilnahmevoraussetzungen:
Tätigkeit bei privaten Sicherheitsdiensten oder im betrieblichen Werkschutz

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 24 Jahre, Teilnahme am Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt; abgeschlossene Ausbildung und mind. 2 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder mind. 5 Jahre Berufspraxis davon mind. 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft

Lehrgangsinhalte:
Rechtskunde - Dienstkunde - Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik - sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln: u. a. Situationsbeurteilung, Kommunikation, Kunden- und Serviceorientierung

- Lehrgangsmaterial:

38 Lehrbriefe, Übungsaufgaben, Gesetzessammlung/Verordnungen; die Lehrbriefe können auch auf CD-ROM zur Verfügung gestellt werden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 774 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 38 Lehrbriefe, Übungsaufgaben, Gesetzessammlung/Verordnungen; die Lehrbriefe können auch auf CD-ROM zur Verfügung gestellt werden

Begleitender Unterricht: ein dreitägiges Prüfungsvorbereitungsseminar

  • Nah-Unterricht: 24 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 562508

Abschluss
Schutz- und Sicherheitskraft (Fortbildungsprüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der IHK) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1350 
18 Raten zu 75.00 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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