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Fortbildung in der Mediation

Inhalt

Lehrgangsziel: Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen in der Mediation für ausgebildete Mediatoren/Mediatorinnen

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre, Hochschulstudium oder Berufsausbildung im kaufmännischen, verwaltenden, sozialen oder pädagogischen Bereich und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und Tätigkeit in Kommunikationszusammenhängen sowie abgeschlossene Ausbildung zum/zur Mediator/in; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Geschichte der Mediation, Einführung und Grundlagen der Mediation, Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation, Verhandlungstechniken und –kompetenz, Gesprächsführung und Kommunikationstechniken, Konfliktkompetenz, Recht in der Mediation, Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis, Konflikttheorie und Dynamik, Kommunikationstheorie insbesondere GFK

- Lehrgangsmaterial:

Texte aus Fachbüchern und weitere Materialien, die online zur Verfügung gestellt werden (u. a. Lehrfilme)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 157 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 36,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Texte aus Fachbüchern und weitere Materialien, die online zur Verfügung gestellt werden (u. a. Lehrfilme)

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7371020

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1332 
0
Fernunterricht

1 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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