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Fortbildung EMS-Trainer/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Fortbildung von Trainer/innen von EMS-Trainings (EMS=Elektromyostimulation) zur Auffrischung und Aktualisierung der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen gemäß Strahlenschutzverordnung

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
EMS-Trainerqualifikation mit mindestens 8 Stunden Präsenzunterricht, Fitnesstrainer-B-Lizenz oder vergleichbare Qualifikation

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Teilnahme an der Präsenzphase

Lehrgangsinhalte:
u. a. Historische Entwicklung und Anwendungsfelder des EMS-Trainings - Elektrizitätslehre im Themengebiet - Die motorische Fähigkeit Kraft - Physiologie der Muskelkontraktion und Muskelarbeit - Trainingssteuerung - Trainingsplanung und Trainingsdurchführung: Geräte- und Elektrodenhandling, Belastungsparameter, anerkannte Handlungsempfehlungen, Kontraindikationen, Trainingsprogramme für verschiedene Leistungsstufen, kombiniertes EMS-Training - wissenschaftliche Befunde zum EMS-Training - EMS-verwandte Technologien und deren Anwendung - Rechtliche Grundlagen der EMS-Anwendung (NiSV)

- Lehrgangsmaterial:

1 Lehrbrief

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Lehrbrief

Begleitender Unterricht: ein eintägiges Präsenzseminar in Hamburg, Köln, Frankfurt, München, Saarbrücken, Leipzig

  • Nah-Unterricht: 10 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7368920

Lehrgang erfüllt die Anforderungen zum Erwerb/zur Aktualisierung der Fachkunde EMF gemäß NiSV und zur Trainerqualifikation nach DIN 33961-5

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Elektromyostimulations-Trainer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 198  Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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