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Wirtschaftsprüfer/in - Fernlehrgang zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen, Prüfungsgebiet Steuerrecht

Fernlehrgang zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen, Prüfungsgebiet Steuerrecht

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen, Prüfungsgebiet Steuerrecht

Abschluss: Wirtschaftsprüferexamen im Prüfungsgebiet Steuerrecht

Teilnahmevoraussetzungen:
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang und E-Mail-Adresse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe § 8 und § 9 der WPO

Lehrgangsinhalte:
Abgabenordnung und Nebengesetze, Finanzgerichtsordnung - Recht der Steuerarten, insbesondere: Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer, Bewertungsgesetz, Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Umwandlungssteuerrecht - Grundzüge des Internationalen Steuerrechts

- Lehrgangsmaterial:

46 Lehrbriefe und 12 Übungsklausuren

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 8 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 46 Lehrbriefe und 12 Übungsklausuren

Begleitender Unterricht: sind nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5122420c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Wirtschaftsprüfer/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 25.06.21) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Vorbereitung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3180 
2 Raten zu 840 EUR, Prüfungskosten: 1500 EUR
Fernunterricht

8 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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