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Master - Computer Science in Cyber Security, 60 CTS

Computer Science in Cyber Security Master of Science, 60 CTS

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Science im Studiengang Computer Science in Cyber Security

Abschluss: Master of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
siehe Einschreibungs- und Anerkennungsordnung der Hochschule

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
fachspezifisches Basiswissen in Algorithmik und Datenschutz, vertiefende Kenntnisse im Bereich der IT-Sicherheit, Ausbau von Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen

- Lehrgangsmaterial:

Studienskripte, Online-Tutorien, Vodcasts, Screencasts, Podcasts, Lern-Wikis etc.

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 1806 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 35 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Studienskripte, Online-Tutorien, Vodcasts, Screencasts, Podcasts, Lern-Wikis etc.

Begleitender Unterricht: fakultative Seminare werden angeboten

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 1110720

Bei einer Dauer von 12 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 9.787,00 EURO (12 Raten à 749,00 EURO + 799,00 EURO Graduierungsgebühr). Bei einer Dauer von 24 Monaten entstehen Gesamtkosten in Höhe von 12.055,00 EURO (24 Raten à 469,00 EURO + 799,00 EURO Graduierungsgebühr). Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig.

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 11041 
18 Raten zu 569.00 EUR - Prüfungskosten: 799.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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