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Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI

Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Arbeit mit alten und kognitiv veränderten Menschen (Betreuungskraft gemäß §§ 43b, § 53b SGB XI)

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
u. a. Affinität zu helfender und betreuender Tätigkeit, ausgeprägte soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten, Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von demenziellen, psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen, pychische Stabilität; Orientierungspraktikum von mindestens 40 Stunden sowie ein Betreuungspraktikum von mindestens 80 Stunden in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung, aktueller Nachweis über Erste Hilfe-Kenntnisse; technische Voraussetzung: Internet-Zugang, möglichst Headset; Weiteres beim Institut

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung sowie erfolgreiche Teilnahme an den Webinaren

Lehrgangsinhalte:
u. a. Berufliche Grundlagen, Kommunikation und Interaktion, Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen, Beschäftigung und Freizeitgestaltung, Ernährung, Grundkenntnisse der Pflege, Hygiene

- Lehrgangsmaterial:

6 Lehrbriefe, 1 Fachbuch sowie digitale Dokumente (Videos, Podcasts etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 168 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Lehrbriefe, 1 Fachbuch sowie digitale Dokumente (Videos, Podcasts etc.)

Begleitender Unterricht: Webinare an drei Tagen von je 2 Unterrichtsstunden

  • Nah-Unterricht: 6 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7361820

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1134 
6 Raten zu 189 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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