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Aufbaukurs: Geprüfte/r Visagist/in (SGD)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten von Gestaltungstechniken in der Visagistik wie Anfertigung eines typgerechten Make?Ups, maskenbildnerische Fertigkeiten und grundlegende Fertigkeiten im Hairstyling

Abschluss: institutsinterne Prüfung zum Erwerb des Zertifikats "Geprüfte/r Visagist/in (SGD)" bzw. Zeugnis "Gestaltungstechniken der Visagistik"

Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreicher Abschluss des Fernlehrgangs "Geprüfte/r Kosmetiker/in (SGD)", Verbrauchsmaterialien (z. B. Lippenstift, Fett- und Nassschminke) sowie eine Person als Modell; technische Voraussetzungen: Fotoapparat zur Dokumentation der Praxisübungen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung. Zum Erwerb des Zertifikats ist die Teilnahme am Präsenzseminar erforderlich (incl. erfolgreicher Abschlusspüfung).

Lehrgangsinhalte:
Hautanatomie und Stilkunde, Besondere Produkte in der Visagistik, Camouflage und Contouring, Hairstyling, Fastnachts?Make?up, Halloween?Make?up, Make?up fürs Theater, Visagistik für Fotografie und Film, Visagistik für Laufsteg und Show

- Lehrgangsmaterial:

10 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Berichtsheft, Studienmappe mit Arbeitsmaterialien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 7 Monate, gesamt 211 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 10 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Berichtsheft, Studienmappe mit Arbeitsmaterialien

Begleitender Unterricht: ein dreitägiges Präsenzseminar in Bad Münster

  • Nah-Unterricht: 24 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7364320

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1498 
7 Raten zu 189 EUR, sonstige Kosten: 175 EUR
Fernunterricht

7 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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