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Aufbaukurs: Geprüfte/r Fußpfleger/in (FEB) mit Nagelmodellage, Fräser- und Spangentechnik

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten der kosmetischen und speziellen Fußpflege

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Abschlusszeugnis des Fernkurses "Geprüfte/r Kosmetiker/in", Technische Voraussetzung: Fotoapparat zur Dokumentation der Praxisübungen, PC mit Internetzugang zur Nutzung der Lernplattform

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Anatomie für Fußpflege, Nagelmodellage, Fußtraining und Fußbäder, Arbeiten mit dem elektrischen Fräser, Erkrankungen der Füße und vorbeugende Maßnahmen, Spangentechnik

- Lehrgangsmaterial:

6 Studienhefte, Studienmappe mit Arbeitsmaterial, 1 Begleitheft, 1 Berichtsheft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 219 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Studienhefte, Studienmappe mit Arbeitsmaterial, 1 Begleitheft, 1 Berichtsheft

Begleitender Unterricht: 1 Praxisseminar von 3 Tage in Bad Münster, zum Erwerb des Zertifikats ist die erfolgreiche Teilnahme am begleitenden Seminar und die bestandene Abschlußprüfung erforderlich

  • Nah-Unterricht: 23 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7363620

Für die Praxisübungen wird eine Person als Modell benötigt.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fußpfleger/in [privatrechtlich] (kosmetisch)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1020 
6 Raten zu 170.00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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